Savannah- Hobbyzucht

Savannahcats-swiss

Haltungsbedingungen

Je nach Filialgeneration, werden unterschiedliche Ansprüche an die Haltung gestellt.


Für die Haltung des Serval`s, der F1 und F2 Generation gelten besondere Halterbestimmungen und die Haltung ist meldepflichtig.


Wer für die Betreuung von Wildtieren oder Wildtierhybriden nach Artikel 86 TSchV verantwortlich ist, muss über eine fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung (510h) für die Haltung von Wölfen bzw. Wildkatzen (Serval, F1 und F2) oder über ein Diplom als Tierpflegerin oder Tierpfleger verfügen (vgl. Art. 85 Abs. 1 – 2 TSchV).


Um eine Haltegenehmigung zu erhalten, muss eine artgerechte Haltungsbedingung vor dem Kauf nachgewiesen werden. Dies bedeutet, dass ein Aussengehege und ein artgerechtes beheiztes Innengehege vorhanden sein muss. Des Weiteren sind Savannah-Katzen für den unkontrollierten Freilauf völlig ungeeignet, da sie einen starken Jagdtrieb haben.


Achtung:

In der Schweiz dürfen keine Servale sowie Savannah-Katzen der Generationen F1, F2 und F3 gezüchtet werden. Werden keine Rückkreuzungen mit Wildkatzen vorgenommen, dürfen diese Rassekatzen bereits ab der dritten Generation wie Hauskatzen gehalten werden.


https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tierschutz/heim-und-wildtierhaltung/katzen.html
Fachinformation Tierschutz


Fachinformation Tierschutz
Fachinformation Tierschutz
3_2_Einschränkungen_bei_der_Haltung_und_Zucht_von_Wildtierhybridende.pdf (147.87KB)
Fachinformation Tierschutz
Fachinformation Tierschutz
3_2_Einschränkungen_bei_der_Haltung_und_Zucht_von_Wildtierhybridende.pdf (147.87KB)



Einfuhrbestimmungen für den Import von Hunden/Katzen/Frettchen in die Schweiz


Jedes Tier, welches vom Ausland in die Schweiz eingeführt wird, muss von Gesetzes wegen zwingend verzollt werden.

Das heisst, dass der Tierhalter oder die ermächtigte Person das Heimtier immer über einen besetzten Grenzübergang während den Öffnungszeiten einführen und beim Zoll anmelden muss. Die gilt auch, wenn der Wert des Heimtieres unter der Wertfreigrenze von momentan Fr. 300.00 liegt.


Es gibt auch keine Frist für eine Nachverzollung.


Die Zollbehörde wird Ihren Impfpass überprüfen, gegebenenfalls MWST einziehen und den Pass stempeln und Sie können direkt nach Hause weiterfahren.


Zur Einfuhr von o.g. Tierarten in die Schweiz müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • gültiger Tollwut-Schutz (die Impfung muss mindestens 21 Tage vor Einreise erfolgt sein). 
  • Das Tier muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein
  • Das Tier muss einen gültigen korrekte ausgefüllten Heimtierpass haben
  • Gesundheitszeugnis
  • Stammbaum/Ahnentafel (original)


Zusätzliche Bedingungen

Die Einfuhr gewisser Tierarten untersteht zusätzlich artenschutzrechtlichen Bedingungen.


Kontrolle bei der Einfuhr

Beachten Sie, dass nicht alle Tier- und Warenkategorien über jeden beliebigen Grenzübergang in die Schweiz eingeführt werden können.


https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/import-und-export/import/importe-aus-der-eu/lebende-tiere-aus-der-eu/hunde-katzen-fraettchen-eu.html


Der Tierarzt darf keine nicht verzollte Tiere aufnehmen und muss dies beim Veterinäramt melden.


Haltebestimmungen unserer Nachbarländer

Deutschland

In ganz Deutschland gilt die Auflage F1-F4 Savannah Katzen sind Hybrid Katzen und diese benötigen ein  Aussengehege von mindestens 25 bzw. 50 m2. 


Haltung von Säugetieren - BMEL - Seite 174
Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren
HaltungSaeugetiere_Deutschland.pdf (1.89MB)
Haltung von Säugetieren - BMEL - Seite 174
Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren
HaltungSaeugetiere_Deutschland.pdf (1.89MB)


F1-F4 Hybride sind In ganz Deutschland Meldepflichtig.

In Bayern und Österreich dagegen wird eine F1-F4 Savannah Katze (Hybrid) als Gefahrentier eingestuft, welche genehmigungspflichtig sind.


Österreich

Die Haltung von Wildkatzenarten (Kleinkatzen - Felini) ist in Österreich mit Ausnahme der (in Österreich heimischen) Wildkatze und des Luchses ausserhalb von Zoos sowie von wissenschaftlichen Einrichtungen gemäss § 9 der 2. Tierhaltungsverordnung verboten. Zu den Wildkatzenarten zählen u.a. Serval, Karakal oder „Asian Leopard Cat". Aus Kreuzungen dieser Wildkatzenarten mit der Hauskatze entstehen die Bengal-Katze (Asian Leopard Cat x Hauskatze), Savannah (Serval x Hauskatze) oder Caracat (Karakal x Hauskatze).


Diese Hybridkatzen gelten gemäss der Verordnung (EG) 338/1997 der Europäischen Union zur Regelung des Handels mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten bis zur 4. Nachkommen-Generation als Wildtiere, d.h. sie dürfen daher von Privatpersonen erst ab der 5. Nachkommengeneration (F5) unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises gehalten werden.


https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hybridkatzen.html?print=true


Frankreich

Der Serval darf nur mit Fachwissen (Sachkundenachweis) und einer behördliche Genehmigung gehalten werden Der Serval (Leptailurus) wurde als gefährliche Art aufgeführt, da er ein Fleischfresser von mehr als 6kg ist. Für Savannah Katzen sind keine gesetzlichen Regelungen vorhanden


https://www.legifrance.gouv.fr/loda/id/LEGITEXT000018810562


Italien

F1-F4 Generation (z.B. Serval Hybride) sind in Italien verboten, die F5 Generation und spätere Generationen sind erlaubt (gilt als „domestiziert“).


Belgien

Für die Haltung von F1 Savannah-Katzen ist in Belgien eine Wildkatzen Lizenz erforderlich



Dänemark

Keine Gesetzlichen Regelungen für Hybridkatzen



Finnland

Keine Gesetzlichen Regelungen für Hybridkatzen



Litauen

Keine Gesetzlichen Regelungen für Hybridkatzen



Niederlande

Keine Gesetzlichen Regelungen für Hybridkatzen



Norwegen

Norwegen verbieten die Generation F1 bis F4. Die F5 Generation und spätere Generationen sind erlaubt (gilt als „domestiziert“).


Polen

Keine Gesetzlichen Regelungen ab F2 Hybridkatzen.
Hybridisierung bedarf einer Genehmigung.

Schweden

Schweden verbieten die Generation F1 bis F4. Die F5 Generation und spätere Generationen sind erlaubt (gilt als „domestiziert“).


Spanien

Keine Gesetzlichen Regelungen für Hybridkatzen



Tschechische Republik

Keine Gesetzlichen Regelungen für Hybridkatzen